Werkverträge mit Klauseln zur Raumluftqualität nehmen deutlich zu.
Wird etwa die Einhaltung der UBA-Richtwerte vertraglich vereinbart werden die Richtwerte zu Grenzwerten und haben eine strenge rechtliche Verbindlichkeit. Auch Prüfzeichen und individuelle Emissionswerte sind keine Seltenheit mehr.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie die Klauseln im Werkvertrag einhalten können, oder die Fachbegriffe nicht kennen, dann fragen Sie die Fachberatung Holzbau des INFORMATIONSDIENST HOLZ unter 030 / 5770 1995.

Haben Sie als Bauunternehmer Anforderungen zur Raumluftqualität im Werkvertrag vereinbart, sollten Sie die Einhaltung durch Kontrollmessungen nachweisen. Wichtig ist dabei ein holzbauerfahrenes Sachverständigen- und Ingenieurbüro, denn oft ereignen sich wenige Tage vor der Messung gravierende Fehler durch zu lange Verschlusszeiten oder Anstricharbeiten. Dazu finden Sie weitere Tipps weiter unten in der Checkliste.

Können vereinbarte Werte nicht eingehalten werden, dann sollte sich der Auftragnehmer vertraglich einräumen lassen, emissionsreduzierende Maßnahmen durchzuführen, bevor eine Nachmessung veranlasst wird.

Im Werkvertrag sollten zudem Zielwerte für das Raumklima vereinbart werden. Diese sind bei Raumluftmessungen einzuhalten, ganz gleich, ob das Gebäude mechanisch oder technisch gelüftet wird. Empfehlenswert sind Raumlufttechnische Anlagen mit Sensorensteuerung hinsichtlich Kühlung, Wärmerückgewinnung, Raumluftfeuchte und Kohlendioxid (CO2).

Empfehlungen zur Einhaltung hoher vereinbarter Raumluftgüte im Holzbau

Ziel ist die Vermeidung von Unstimmigkeiten bei allen Beteiligten, Bauverzögerungen und rechtlichen Problemen.

Für die Bauplanung gilt:

Für das Handwerk und die Bauleitung gilt:

Bei Fragen zu Raumklimamessgeräten und normgerechten Durchschnittswerten kann die Fachberatung Holzbau des INFORMATIONSDIENST HOLZ unter 030 / 5770 1995 befragt werden.

Checkliste für die Vorbereitung von Raumluftmessungen

Fragen zu anstehenden Messungen und emissionsarmen Baustoffen kann die Fachberatung Holzbau des INFORMATIONSDIENST HOLZ unter 030 / 5770 1995 beantworten.


Bildquelle vom Titelbild: Norman A. Müller