Die Häuser werden luftdichter – Gerüche und Produktemissionen werden stärker wahrgenommen und führen bei Neubauten oder frisch renovierten Immobilien immer wieder zu Mängeldiskussionen durch sogenannte Fehlgerüche. Die Folgen sind oft Abnahme- oder Zahlungsverweigerungen.

Holzhäuser haben einen typischen und von vielen Menschen liebgewonnenen Geruch, den man noch seit dem Urlaub in den Bergen in der „Nase“ hat. Ebenso haben Steinhäuser ihren typischen Geruch.

Menschen reagieren unterschiedlich auf neue und frisch renovierte Innenräume, denn der Geruchssinn hängt mit unseren Erfahrungen und der individuellen Empfindlichkeit zusammen.

Ein starker Geruch kann die Bauherrschaft unzufrieden machen oder sogar eine Verweigerung der Bauabnahme verursachen. Entscheidend ist, dass Bauunternehmen die Thematik ernst nehmen und vorbereitet sind.
In den wenigsten Fällen beeinträchtigen solche Gerüche nachweislich die Gesundheit. Selbstverständlich muss überprüft werden, ob die Raumluftqualität in einem tolerablen Bereich liegt und falls nicht, ob gemäß behördlichen Richtwertempfehlungen, Maßnahmen ergriffen werden sollten.
Für die meisten Raumluftschadstoffe gibt es keine allgemeinverbindlichen Grenzwerte. Trotzdem ist es ratsam, dass die Parteien zeitnah außergerichtlich verhandeln und sich einvernehmlich und lösungsorientiert einigen, da eine teure und langwierige Quellen- und Ursachensuche nicht zielführend ist.

Jedes Holzhaus riecht anders - Putze, Farben, Lacke, Kleber, Dämm- und Dichtstoffe werden verarbeitet und ein Geruchsgemisch entsteht. Das ist in jedem Haustyp so.
Der „Hausgeruch“ lässt sich durch die Auswahl der Produkte und weitere Maßnahmen beeinflussen (s.a. unten), aber auch die Kommunikation mit dem Bauherrn ist wichtig.
Oft lässt ein Neubaugeruch schnell nach und der Faktor Zeit hat das Problem bereits gelöst.

Geruchsstoffe und die Wahrnehmung

Genetisch bedingt und durch die Erfahrungen lösen Geruchsstoffe bei jedem Menschen unterschiedliche Geruchsempfindungen aus. Im Innenraum gibt es schätzungsweise mehrere tausend Substanzen die bewusst, aber auch unbewusst wahrgenommen werden können. Im Gehirn angekommen, können sie sich neurologisch und anschließend organisch sowohl positiv als auch negativ auswirken.

Ob wir Stoffe riechen können hängt davon ab, ob diese ausreichend wasser- und/oder fettlöslich sind. Denn dann erreichen Geruchsmoleküle die Riech- und Geschmacksrezeptoren und sie können als „gute“ oder „schlechte“ Gerüche entweder bewusst oder auch unbewusst wahrgenommen werden. Es gibt jedoch krankheitsbedingte Riechstörungen, bei denen Menschen einen harmlosen Geruch als gesundheitsgefährlich einschätzen, was zu einer ablehnenden Einstellung zum Hausgeruch führen kann.

Ein Geruch wird gerne mit einer gesundheitlichen Auswirkung gleichgesetzt. Dem ist allerdings nicht so. Beispielsweise ist Kohlenmonoxid geruchslos, aber giftig.
In den Medien werden Ängste geschürt indem vor auffälligen Neubaugerüchen gewarnt wird. Vorschnell werden Gerüche mit Schadstoffen gleichgesetzt wodurch von einer generellen Gesundheitsgefahr vor allem für Kinder ausgegangen wird.

Gerüche sind oft Gemische, die in der Regel nicht eindeutig chemisch-analytisch identifizierbar sind. Sie können sich mit der Zeit verändern z.B. durch Feuchteschwankungen, Sonnenlicht, Putzmittel oder Nutzungsfehler und neue Möbel.

Physiologisch sind Gerüche eng mit Erinnerungen und Emotionen verknüpft. So hat jeder Mensch eine Art Geruchsgedächtnis und vergleicht Gerüche mit seinen Erfahrungen. Angenehme und unangenehme Gerüche können von Menschen unterschiedlich bewertet werden. Daher ist der Geruch subjektiv und Fehleinschätzungen wird viel Raum gegeben.

Mit realen Geruchsproben und Übung lässt sich der Geruchssinn schärfen und etwas vereinheitlichen. Ausgebildete Geruchsprüfer können wertvolle Indizien für eine weitere Vorgehensweise bei Geruchsbeanstandungen ermitteln.
Anschließend lassen sich durch Raumluftmessungen Korrelationen mit flüchtigen organischen Stoffen (VOC) feststellen und diese rechtssichere Nachweismethode führt meist zur Entlastung von Baufirmen.

Eine gesundheitliche bzw. toxikologische Relevanz kann nur ein Mediziner nachweisen, aber lässt sich mit Geruchsprüfungen und Raumluftmessungen nicht ermitteln.

Entstehung von Gerüchen im Haus

Folgende Prozesse spielen bei der Entstehung von Gerüchen eine wichtige Rolle:

Oxidation
Viele Substanzen im Bauwesen reagieren mit Sauerstoff und setzen dabei Geruchsstoffe frei.

Fermentation / Gärung / Fäulnis
Organische Stoffe können mit oder ohne Sauerstoff in Kombination mit Wasser sowie Bakterien und Pilzen reagieren. Dabei können geruchsintensive Verbindungen wie niedrige Fettsäuren, Aldehyde, Alkohole, schwefelhaltige Verbindungen entstehen.

Unvorhergesehene Wechselwirkungen
Bei Neubauten kommen eine Vielzahl an Baumaterialien und tausende Einzelstoffe zusammen. Im Neubau verwendete Lösungsmittel und Alkohole können z.B. holzeigene Emissionen fördern.
Alle möglichen Wechselwirkungen vorherzusehen ist nicht machbar.

Radikalbildung
Sonneneinstrahlung hinter Fenstern kann die Bildung von freien Radikalen wie Ozon oder NOx begünstigen. Diese sind besondere reaktiv und können Geruchsstoffe erzeugen.

Auch der Nutzer kann beispielsweise durch den Einsatz von Wasch- und Reinigungsmitteln, Parfümen, Verarbeitungs- und Lüftungsfehlern zu unerwünschten Gerüchen beitragen.

Welche rechtlichen Vorgaben zu Gerüchen gibt es?

Derzeit gibt es lediglich eine Liste von vorläufigen Geruchsleitwerten, aber noch keine offiziellen Leit- oder Richtwerte für Geruchsstoffe. Die neuen Geruchsleitwerte des Umweltbundesamtes (UBA) sind allerdings angekündigt. In dem Artikel „Neue Geruchsleitwerte vom UBA geplant“ wird bereits auf diese Thematik eingegangen. Die Veröffentlichung ist nun für 2018 geplant.

Eine Mangeldiskussion im Zusammenhang mit einem Kauf-. Werk- oder Mietvertrag kann trotzdem entstehen. In Schulen oder am Arbeitsplatz sind bei Raumluftschadstoffen in Zusammenhang mit Geruchsstörungen die Rechte der Schutzbefohlenen oder der Arbeitnehmer ebenfalls definiert.

Gemäß DIN 1946-6 wird Planern und Bauunternehmern deshalb vorsorglich geraten eine nutzungsangepasste Lüftungsplanung für Neubauten und Sanierungen zu erstellen, um Feuchteschäden, Gerüche und eine Schadstoffreduzierung zu vermeiden.

Im Streitfall hilft eine neutrale Bestandsaufnahme, Geruchsprüfung und normgerechte Raumluftmessung gemäß DIN ISO 16000 ff, damit der Nachweis für entweder tolerierbare oder nicht akzeptable „Fehlgerüche“ erbracht werden kann.

Wie können Geruchsstoffe vor der Bauabnahme reduziert werden?

Lüften
Durch das Lüften wird Sauerstoff eingetragen. Dieser bewirkt ein Abklingen von Gerüchen.
In der Veröffentlichung "Emissionsverhalten von Holz und Holzwerkstoffen" des
UBA wird bei Kiefernholz dokumentiert, wie schnell natürliche VOC-Emissionen
zurückgehen.
In der Praxis wird dieser Tipp häufig unterschätzt oder nicht ernst genommen.
Sobald das Gebäude luftdicht verschlossen ist, sollte ein Lüftungskonzept erstellt, eingehalten und kontrolliert werden – mit oder ohne raumlufttechnische Anlagen. In jedem Falle ist eine nutzerunabhängige Lüftungsmaßnahme (dezentral oder zentral) der nutzerabhängigen vorzuziehen, da damit der Mindestluftwechsel in Abhängigkeit von Luftvolumen und Nutzung durchwegs sichergestellt wird.

Ozon
Hierbei wird technisch Ozon (O3) erzeugt, welches Reaktionen mit luftgetragenen und ortsfesten Stoffen auslöst. Geruchsmoleküle sollen aufgespalten und neutralisiert werden.
Es kann allerdings passieren, dass andere Gerüche entstehen oder die Wirkung nicht ausreicht.

Beschichtungen
Jeder Lack, jede Lasur und Wandfarbe hat einen Einfluss auf Gerüche. Bewährt hat sich die Kombination von Holz mit alkalischen, mineralischen Beschichtungen für eine Minimierung von Geruchsstoffen.

An der Berner Fachhochschule unter der Leitung von Prof. Dr. Ingo Mayer startete im Januar 2018 unter Mitwirkung vom Institut für Qualitätsmanagement und Umfeldhygiene (IQUH) ein Projekt zur Erforschung der holzbezogenen Emissionsanteile in der Innenraumluft.
Da flüchtige Emissionen und Gerüche in engem Zusammenhang stehen, wird das Projekt „Mineralische Farbsysteme zur Reduktion von Materialemissionen und Fehlgerüchen in der Innenraumluft von Gebäuden in Holzbauweise“ wertvolle Erkenntnisse zu emissionsvermeidenden Beschichtungstechniken bringen.

Feuchtemanagement
Hohe Feuchtigkeit kann mikrobiologische Prozesse in Gang setzen und Gerüche erzeugen.
Bei Bauvorhaben sollten vermehrt Hygrometer aufgestellt und stichprobenartige Materialfeuchtemessungen durchgeführt werden. Bei auffälligen Werten ist sofort zu handeln z.B. durch Bautrocknung und vorsorgliche Schimmelbekämpfung.
Im Falle von ausgiebigen Feuchteschäden sollten sofort Holzbau-erfahrene Sachverständige hinzugezogen werden, die unverzüglich eine holzverträgliche Baustellentrocknung, Pilzbehandlung und Reinigung einleiten sollten.
Durch schnelles Handeln können versteckte Geruchsmängel oder sogar Schäden durch holzzerstörende Pilze vermieden werden.

Zukunft und Aussichten

Gerüche können positiv und wohltuend sein. Fehlgerüche können einen Ekel mit allen körperlichen Reaktionen wie Übelkeit und Erbrechen auslösen. Normale wohnraumtypische Fehlgerüche können durch eine normgerechte Luftwechselrate erfahrungsgemäß nahezu sicher ausgeschlossen werden.
Zudem sorgt meist schon der Faktor Zeit und das Abklingverhalten von Baustoffemissionen für einen zufriedenstellenden Geruchsrückgang. Bauschaffende und Auftraggeber sollten sich schon vor Baubeginn darin einig sein, wie man planerisch den Neubaugerüchen entgegenwirken möchte, welche Baustoffgüte gewählt und welches Qualitätsziel für die Raumluftqualität angestrebt werden soll. Denn kommt es nach Fertigstellung zum Streit wegen angeblich geschuldeter, aber nicht erfüllter Qualitätsziele sind die Folgen für beide Parteien unüberschaubar.

Verbände, Architekten- und Ingenieurkammern sowie Berufsschulen und Hochschulen sind gefragt, wenn es um die Schulung der emissionsbezogenen Werkstoffkunde, der Sicherstellung der Raumluftqualität durch Lüftungsplanung geht.

Autoren: Karl-Heinz Weinisch, Dipl.-Ing. Waldemar Bothe


Bildquelle: Titelbild von Waldemar Bothe