Seit Dezember 2018 sind neue Innenraumrichtwerte zu Stickstoffdioxid (NO2) veröffentlicht.
Es besteht keine Überwachungspflicht, aber in Werkverträgen wird zunehmend die Einhaltung aller Richtwerte des Umweltbundesamtes (UBA) gefordert und damit erhalten die Richtwerte Grenzwertcharakter (werden also rechtlich verbindlich) und können juristische Probleme, fehlende Schlusszahlungen und Verunsicherung der Bauherrschaft auslösen.
Vermutet die Bauherrschaft Schadstoffe, z.B. durch Gerüche, können die Richtwerte bei Mängelrügen und bei juristischen Auseinandersetzungen hinzugezogen werden.

Aktuelle Stickstoffdioxid - Richtwerte

Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) des Umweltbundesamtes hat folgende Werte veröffentlicht: 

Vorsorgewert: 80 µg/m3 (60 Minuten – Wert)
Gefahrenwert: 250 µg/m3 (60 Minuten – Wert)

Der AIR empfiehlt, falls erforderlich, als Langzeitwert den Richtwert der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 40 µg/m3 heranzuziehen (1).

Die Messung der Richtwerte soll auf Grundlage der VDI Richtlinie 4300 erfolgen.

Mögliche Ursachen für NO2 - Richtwertüberschreitungen

Verbrennungsprozesse erzeugen die größte NO2-Belastung. Folgende Beispiele verdeutlichen mögliche Zusammenhänge:

Viele Ursachen lassen sich aktiv beeinflussen. So können Sie präventiv Problemen vorbeugen.

Was sollten Sie tun?

Autoren: Karl-Heinz Weinisch, Dipl.-Ing. Waldemar Bothe


Bildquelle: Titelbild von Waldemar Bothe

(1) Bundestagsdrucksache 19/8111 vom 04.03.2019 – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP