Seit Wegfall der AgBB Emissionsprüfungen vom 16.10.2016 für gesonderte Bauprodukte werden Bauakteure auf freiwillige Prüfungen setzen, wenn sie qualitativ hochwertige Produkte oder Gebäude anbieten möchten. Gerade im Holzbau muss der Unternehmer berücksichtigen, dass er gemäß Werkvertrag oder bei Reklamationen in Verbindung mit Geruchsauffälligkeiten oder Kontrollmessungen einen vereinbarten Raumluftrichtwert einhalten muss. Auch bei Gebäudeprüfungen wie vom DGNB oder BNB müssen entsprechende Richtwerte wie beispielsweise für Formaldehyd unterschritten werden.

Seit 2017 gilt in Deutschland ein neuer Formaldehyd (HCHO) Richtwert für Wohnräume, Schulen und Büroarbeitsplätze.

Der Wert wurde vom Ausschuss für Innenraumluftrichtwerte im Umweltbundesamt von 124,8 auf 100 µg/m³ gesenkt und bundeseinheitlich neu festgelegt. Dadurch müssen Handwerker und Bauunternehmen mit verschärften Raumluftkontrollen bei der Bauabnahme rechnen. Neben Holz und Holzwerkstoffen sind jedoch Formaldehydbelastungen von außen durch Verkehr oder Schornsteine oder durch Raucher zu berücksichtigen. Zudem führen weitere formaldehydhaltige Materialien wie Bodenbeläge, Wandbeschichtungen, Möbel, Reiniger und Textilien zur Anreicherung in der Atemluft. Heute sind formaldehydfrei und formaldehydarm verklebte Holzwerkstoffe und Möbel im Handel erhältlich. Trotzdem kommt es in der Raumluft immer noch zu Richtwertüberschreitungen. Daher empfehlen wir generell Baustoffe mit Prüfzertifikaten hinsichtlich Formaldehyd zu verwenden. Da wir immer luftdichter bauen, können sich kleinere Emissionsmengen manchmal zu richtwertüberschreitenden Werten aufsummieren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachberatung Holzbau des INFORMATIONSDIENST HOLZ.

Autor: Karl-Heinz Weinisch


Bildquelle: Titelbild von Waldemar Bothe