Emissionsarm! Schadstoffgeprüft! – stimmen die Werbeaussagen?

Emissionen in der Prüfkammer ungleich Emissionen im Innenraum

Eine Standard-Laborprüfung nach DIN EN ISO 16000 Normen-Serie sieht für viele Logos so aus: Das Produkt kommt in eine Prüfkammer bei 23°C und 50% rel. Luftfeuchte. Zudem wird ein Luftwechsel von 0,5/h eingestellt. Die Auswertung erfolgt nach 3 und 28 Tagen. Diese niedrige Hürde schaffen viele Produkte. So wird Sicherheit bei den Emissionen suggeriert.

Bei einer Innenraum-Messung ohne Lüftungsanlage wird der Raum > 8 Std. verschlossen. Temperatur und Luftfeuchte schwanken und entsprechen fast nie den Prüfkammer-Standardwerten. Der Luftwechsel bei neuen Gebäuden liegt erfahrungsgemäß bei ca. 0,1/h. Der auffällige TVOC-Wert in Höhe von 1 mg/m³ (UBA-Leitwert) kann in der Prüfkammer eingehalten sein. Unter den Real-Raumbedingungen hat das IQUH-Institut Werte > 3 mg/m³ gemessen, obwohl die Produkte in der Prüfkammer den Wert von 1 mg/m³ nicht überschritten haben.

Nun sind die TVOC-Leitwerte keine juristisch einzuhaltenden Werte, allerdings werden immer mehr Klauseln diesbezüglich in Werkverträgen vermerkt. Im Streitfall kann die Diskrepanz von Prüfkammer- zur Raumluftmessung zum rechtlichen Problem werden.
Die Labels haben ihre Berechtigung und fördern das Verschwinden von bekannten Schadstoffen. Eine absolute Sicherheit für das Einhalten der Leitwerte des Umweltbundesamtes erhält der Kunde aber nicht.

Wie können Holzbaubetriebe emissionsarm und rechtssicher bauen?

Autoren: Karl-Heinz Weinisch, Dipl.-Ing. Waldemar Bothe


Bildquellen: Titelbild von Waldemar Bothe