Im Herbst 2018 stellte die Abg. Gabriele Reich-Gutjahr u. a. FDP/DVP einen wichtigen Antrag an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.
Um folgende Fragestellungen ging es kurz gefasst:

  1. Inwiefern die Vorgaben der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB) hinsichtlich der Regulierung der VOC aus Bauprodukten über die Bauproduktenverordnung der EU hinausgeht.
  2. Wie die Landesregierung es fachlich bewertet, dass die MVVTB nicht zwischen Baustoffen mit VOC petrochemischen und natürlichen Ursprungs unterscheidet.
  3. Wie sie den vorher genannten Punkt bewertet in Hinblick auf die Wettbewerbssituation deutscher Anbieter von holzbasierten Produkten und der politischen Zielsetzung zur Förderung des Holzbaus.
  4. Welche Erkenntnisse sie über das Abklingverhalten von holzbasierten Bauprodukten mit natürlichen VOC hat.
  5. Welche aktuellen Erkenntnisse sie über die Studien zur Gesundheitswirkung natürlicher VOC hat.
  6. Inwiefern sie sich für eine Differenzierung zwischen VOC petrochemischen Ursprungs und VOC natürlichen Ursprungs innerhalb der MVVTB einsetzt;
  7. Inwiefern sie sich dafür einsetzt, dass im Rahmen der MVVTB die Vorgaben für die Prüfung und Bewertung von Baustoffen mit natürlichen VOC künftig gestrichen werden.

Besonders relevante Antworten der Landesregierung sind nachfolgend aufgeführt:

zu 2./3.: „Die Anforderungen hinsichtlich VOC-Emissionen gelten nicht für natürliche und unbehandelte Holzprodukte mit natürlichen VOC-Emissionen.“

zu 4.: „Emissionen aus Holzwerkstoffen sind abhängig von der Holzart, vom Herstellverfahren, von der individuellen Beschaffenheit des eingesetzten Produktes sowie von möglichen äußerlichen Einwirkungen im Zuge der Verwendung.“

Zu 5.: „Derzeit wird auf Grundlage bisheriger Erkenntnisse an der Universität Freiburg im Rahmen eines Verbundprojektes mit weiteren wissenschaftlichen Stellen wie dem Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg und dem Fraunhofer Wilhelm- Klauditz-Institut in Braunschweig die gesundheitliche Bewertung von Emissionen aus Holz und Holzprodukten in Innenräumen mittels experimenteller toxikologischer Untersuchungen und humanbasierter Beobachtungen untersucht. Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse wird 2019 gerechnet. „

Zu 6./7.: „Die Landesregierung setzt sich bei der laufenden Fortschreibung der MVV TB und der technischen Regel AGB dafür ein, dass in der ABG explizit diejenigen Produktgruppen benannt werden, die die Luftqualität von Aufenthaltsräumen beeinträchtigen können, und dass an natürliche VOC-Emissionen aus unbehandelten Hölzern keine Anforderungen gestellt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 2 verwiesen.“

Den ausführlichen Text können Sie unter dem folgenden Link einsehen: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4812_D.pdf

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Autoren: Karl-Heinz Weinisch, Dipl.-Ing. Waldemar Bothe